Formelles

Kosten

Die Kosten für die Therapiestunden richten sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).
Die Grundlage für das therapeutische Arbeiten bildet ein Behandlungsvertrag zwischen den Sorgeberechtigten und der Therapeutin.

Für folgenden Patient*innengruppen kann ich meine Leistungen anbieten:

Privatversicherte/ Beihilfeberechtigte

In der Regel werden die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung durch private Krankenversicherungen bzw. die Beihilfe übernommen. Zu Beginn der Psychotherapie empfehle ich Ihnen, sich bei Ihrer Versicherung bzw. der Beihilfestelle über Kostenübernahme und Formalitäten zu erkundigen. Da nicht bei jeder Versicherung und bei jedem Tarif die Kosten vollständig übernommen werden, können eventuell Zuzahlungen notwendig werden.

Bitte klären Sie im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse:

Gesetzlich Versicherte

Es gibt die Möglichkeit, im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens die Übernahme der Behandlungskosten bei der gesetzlichen Krankenkasse zu beantragen, wenn Sie keinen Behandlungsplatz in einer kassenzugelassenen Praxis bekommen können. Informationen hierzu können Sie bei Ihrer Krankenkasse erfragen. Gerne berate ich Sie zusätzlich ausführlich über das Antragsprozedere.

Bitte klären Sie im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse:

Selbstzahler

Sie haben die Möglichkeit, die Kosten der Psychotherapie selbst zu tragen. In diesem Fall werden keine Diagnosen bei Ihrer Krankenversicherung registriert. Dies ist u.a. wichtig, falls Sie vorhaben, lebenslang verbeamtet zu werden. Die Kosten für Selbstzahler richten sich ebenfalls nach der Gebührenverordnung für Psychotherapeuten (GOP).