Formelles
Kosten
Die Kosten für die Therapiestunden richten sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).
Die Grundlage für das therapeutische Arbeiten bildet ein Behandlungsvertrag zwischen den Sorgeberechtigten und der Therapeutin.
Für folgenden Patient*innengruppen kann ich meine Leistungen anbieten:
Privatversicherte/ Beihilfeberechtigte
In der Regel werden die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung durch private Krankenversicherungen bzw. die Beihilfe übernommen. Zu Beginn der Psychotherapie empfehle ich Ihnen, sich bei Ihrer Versicherung bzw. der Beihilfestelle über Kostenübernahme und Formalitäten zu erkundigen. Da nicht bei jeder Versicherung und bei jedem Tarif die Kosten vollständig übernommen werden, können eventuell Zuzahlungen notwendig werden.
Bitte klären Sie im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse:
- Welche und wie viele psychotherapeutische Leistungen werden konkret übernommen?
- In welcher Höhe werden Leistungen erstattet? Wird der übliche Steigerungssatz 2,3 fach erstattet? Erfolgt eine 100% ige Kostenübernahme bei erhöhtem Steigerungssatz?
- Ist bereits für die erste Sitzung ein Antrag zur Kostenübernahme nötig ? Nötige Unterlagen bringen Sie bitte zur ersten Sitzung mit.
Gesetzlich Versicherte
Es gibt die Möglichkeit, im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens die Übernahme der Behandlungskosten bei der gesetzlichen Krankenkasse zu beantragen, wenn Sie keinen Behandlungsplatz in einer kassenzugelassenen Praxis bekommen können. Informationen hierzu können Sie bei Ihrer Krankenkasse erfragen. Gerne berate ich Sie zusätzlich ausführlich über das Antragsprozedere.
Bitte klären Sie im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse:
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Kostenerstattung möglich wird?
- Welche und wie viele psychotherapeutische Leistungen werden konkret übernommen?
- Nach welcher Gebührenordnung soll abgerechnet werden?
Selbstzahler
Sie haben die Möglichkeit, die Kosten der Psychotherapie selbst zu tragen. In diesem Fall werden keine Diagnosen bei Ihrer Krankenversicherung registriert. Dies ist u.a. wichtig, falls Sie vorhaben, lebenslang verbeamtet zu werden. Die Kosten für Selbstzahler richten sich ebenfalls nach der Gebührenverordnung für Psychotherapeuten (GOP).
- Die Therapie kann sofort ohne Formalitäten begonnen werden.
- In der Regel beläuft sich mein Honorar auf 120,66 € pro Sitzung (GOP 861, Steigerungsfaktor 3,0).
- Die Kosten können u.U. als außergewöhnliche Aufwendung steuerlich geltend gemacht werden.